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MARTINA ZEBISCH
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
Familienrecht
Anhörung des Kindes Anwaltszwang Ausschluss des Versorgungsausgleichs bis 31.08.2009 Ausschluss des Versorgungsausgleichs ab 01.09.2009 Beendigung der Zugewinngemeinschaft Begrenztes Realsplitting Einverständliche Scheidung Elterliche Sorge Fachanwalt für Familienrecht Familienmediation Getrenntleben Gewaltschutzgesetz Güterstände (Eheliches Güterrecht) Härteklausel Härtescheidung Kindesunterhalt Kosten Online-Scheidung Rechtskraftvermerk Scheidungsfolgenvergleich Scheidungsgrund Scheidungstermin Scheidungsvarianten Scheidungsverbund 'Sichere' Scheidung Steuerklassen Steuerklassenwechsel Streitige Scheidung Trennungs- und Scheidungsmediation Trennungsunterhalt Unterhaltsvorschuss Verfahrensbeistand als Anwalt des Kindes Versöhnungsversuche Versorgungsausgleich Versorgungsausgleichsverfahren Vollstreckbarer Unterhaltstitel Zugewinn ab 01.09.2009 Zugewinnausgleich Zugewinngemeinschaft

"Sichere" Scheidung

Die sichere Scheidung ist eine der vier möglichen Scheidungsvarianten. Der Scheidungsantrag ist kurz, das Verfahren unkompliziert und kostengünstig1. Nur der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der Scheidungstermin dauert nur wenige Minuten.

Es müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein:

  • (mindestens) dreijähriges Getrenntleben der Ehegatten und
  • (mindestens) ein Ehegatte will geschieden werden.

Ein Scheidungsfolgenvergleich kann (muss aber nicht) vorliegen; er muss jedenfalls nicht den Formvorschriften des
§ 630 ZPO entsprechen.

Der Gesetzgeber hat für diesen Fall die Voraussetzungen
für den Scheidungsausspruch erleichtert. Wenn der Antragsteller das dreijährige Getrenntleben darlegen und ggf. beweisen kann, greift die unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung:

"Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben."
(§ 1566 II BGB)

Das Gericht muss die Ehe scheiden. Der Scheidungsantrag bedarf keiner weiteren Begründung. Das Verfahren ist für die Online-Scheidung sehr gut geeignet.

Anträge zu Scheidungsfolgesachen können gestellt werden. Das verzögert das Verfahren und steigert die Kosten. Wenn Anträge zu Folgesachen gestellt werden, ist ein zweiter Anwalt notwendig. Nach mehr als dreijähriger Trennung sind Anträge zu Folgesachen in der Praxis selten. Meist ist alles geklärt und geregelt oder durch Zeitablauf erledigt.

1) Es entstehen dieselben Kosten wie bei einer streitigen Scheidung ohne Scheidungsfolgesachen-Anträge.

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