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MARTINA ZEBISCH
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
Familienrecht
Anhörung des Kindes Anwaltszwang Ausschluss des Versorgungsausgleichs bis 31.08.2009 Ausschluss des Versorgungsausgleichs ab 01.09.2009 Beendigung der Zugewinngemeinschaft Begrenztes Realsplitting Einverständliche Scheidung Elterliche Sorge Fachanwalt für Familienrecht Familienmediation Getrenntleben Gewaltschutzgesetz Güterstände (Eheliches Güterrecht) Härteklausel Härtescheidung Kindesunterhalt Kosten Online-Scheidung Rechtskraftvermerk Scheidungsfolgenvergleich Scheidungsgrund Scheidungstermin Scheidungsvarianten Scheidungsverbund 'Sichere' Scheidung Steuerklassen Steuerklassenwechsel Streitige Scheidung Trennungs- und Scheidungsmediation Trennungsunterhalt Unterhaltsvorschuss Verfahrensbeistand als Anwalt des Kindes Versöhnungsversuche Versorgungsausgleich Versorgungsausgleichsverfahren Vollstreckbarer Unterhaltstitel Zugewinn ab 01.09.2009 Zugewinnausgleich Zugewinngemeinschaft

Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft kann durch verschiedene Ereignisse enden:

  • durch rechtskräftige Ehescheidung
    (§ 1372 BGB)
  • durch den Abschluss eines Ehevertrages
    (§§ 1408 I, 1414 BGB)
  • durch Rechtskraft einer Entscheidung, die auf den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns gerichtet ist
    (§ 1388 BGB)
  • durch den Tod eines Ehegatten
    (§ 1371 BGB)

Bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes zu Lebzeiten wird der bis zu dem jeweiligen Ereignis erzielte Zugewinn der Ehegatten nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1390 BGB rechnerisch ermittelt und ausgeglichen, man spricht in diesem Fall von der güterrechtlichen Lösung (vgl. Zugewinn ab 01.09.2009 und Zugewinnausgleich).

Im Fall der Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten kann der Zugewinn nach Wahl des Überlebenden Ehegatten entweder rechnerisch ermittelt, oder oder pauschal durch eine Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten um 1/4 ausgeglichen werden (§§ 1371 I, II BGB, sog. erbrechtliche Lösung).

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