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MARTINA ZEBISCH
Rechtsanwältin

Fachanwältin für
Familienrecht
Anhörung des Kindes Anwaltszwang Ausschluss des Versorgungsausgleichs bis 31.08.2009 Ausschluss des Versorgungsausgleichs ab 01.09.2009 Beendigung der Zugewinngemeinschaft Begrenztes Realsplitting Einverständliche Scheidung Elterliche Sorge Fachanwalt für Familienrecht Familienmediation Getrenntleben Gewaltschutzgesetz Güterstände (Eheliches Güterrecht) Härteklausel Härtescheidung Kindesunterhalt Kosten Online-Scheidung Rechtskraftvermerk Scheidungsfolgenvergleich Scheidungsgrund Scheidungstermin Scheidungsvarianten Scheidungsverbund 'Sichere' Scheidung Steuerklassen Steuerklassenwechsel Streitige Scheidung Trennungs- und Scheidungsmediation Trennungsunterhalt Unterhaltsvorschuss Verfahrensbeistand als Anwalt des Kindes Versöhnungsversuche Versorgungsausgleich Versorgungsausgleichsverfahren Vollstreckbarer Unterhaltstitel Zugewinn ab 01.09.2009 Zugewinnausgleich Zugewinngemeinschaft

Online-Scheidung

Das Angebot auf meinen Internet-Seiten
www.online-scheidung-berlin.de
und
www.online-scheidung-brandenburg.de

bietet Ihnen als neuen Service die Möglichkeit, den Auf-
trag zur Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens online zu erteilen
. Sie können sich in Ruhe informieren und die notwendigen Formulare rund um die Uhr bequem zu Hause ausfüllen. Es ist nicht erforderlich, einen Termin zu ver-
einbaren und zur Mandatserteilung persönlich in die Kanzlei zu kommen. Die Korrespondenz zwischen Ihnen und mir erfolgt per e-Mail oder Briefpost. Das ergänzende per- sönliche Beratungsgespräch in meiner Kanzlei ist, wenn Sie es wünschen, möglich, aber nicht notwendig. In jedem Fall werden Sie während Ihres Scheidungsverfahrens von Beginn an fachanwaltlich betreut.

Eine Scheidung ohne Anwesenheit der Ehegatten im Gericht ist nach der momentanen Gesetzeslage in Deutschland (noch) nicht möglich. Zur mündlichen Ver-
handlung über Ihren Scheidungsantrag erhalten Sie vom Familiengericht eine Ladung, in der das Gericht Ihr per-
sönliches Erscheinen anordnet. Selbstverständlich bin ich
zu Ihrem Scheidungstermin selbst auch anwesend.

Bei nicht vermeidbaren Terminkollisionen und bei Schei- dungsverfahren außerhalb von Berlin und Brandenburg beauftrage ich einen Terminsvertreter. Ihnen entstehen daraus keine zusätzlichen Kosten. Die Abrechnung erfolgt zwischen mir und dem Kollegen/der Kollegin direkt. Ich sichere zu, dass ich nur Anwälte und Anwältinnen als Terminsvertreter beauftrage, die selbst Fachanwälte für Familienrecht sind, zumindest aber ihren Tätigkeits- schwerpunkt im Familienrecht haben.

Sobald die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit dazu besteht, das Scheidungsverfahren ganz ohne Anwesenheit der Ehegatten vor Gericht abzuwickeln, werde ich mein Angebot entsprechend anpassen. Nach den derzeitigen Gesetzesvorgaben bleibt die anwaltliche Vertretung trotzdem notwendig.

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