Zugewinnausgleich bei Scheidung der Ehe Mit Rechtskraft der Ehescheidung endet kraft Gesetzes auch die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten. An Wertsteigerungen, die innerhalb der Ehezeit im Vermögen der Ehegatten eingetreten sind, sollen nach der Intention des Gesetzgebers im Fall der Scheidung der Ehe beide Ehe- Ein Zugewinnausgleichsverfahren findet nur statt, wenn einer der Ehegatten einen Antrag dazu stellt. Das Gericht kümmert sich um die Vermögensauseinandersetzung sonst nicht. Der Stichtag für die Berechnung des Endvermögens ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages (§ 1384 BGB). Mehr Informationen finden Sie im abc-familienrecht unter Güterrecht und Zugewinngemeinschaft. |
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